die 39 jährige, OP-Krankenschwester und Fachärztin für Frauenheilkunde in Mazar-e-Sharif (Afghanistan), verheiratet mit einem Polizeioffizier
ehrenamtliche Tätigkeit für Frauengesundheit, Familienplanung und Umgang mit geschlechterbezogener Gewalt
vier Kinder: 18 / 12 / 7 / 6 Jahre
14. August 2021: Einnahme von Mazar-e-Sharif durch die Taliban, Verhaftung des Ehemannes, Verbleib unbekannt, Nachforschungen ergebnislos
August 2021 bis März 2024: Frau Rezaie überlebt mit ihren Kindern in verschiedenen Verstecken im ländlichen Gebiet südlich von Mazar-e-Sharif
12. Juli 2023: Aufnahmezusage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan (§ 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz)
— 8 Monate Wartezeit —
20. März 2024: Ankunft in Islamabad, Pakistan; Aufenthalt organisiert und begleitet von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
- selbst finanzierte DNA-Tests zum Nachweis der leiblichen Mutterschaft für die vier Kinder
- Erklärung des Onkels des Ehemannes zum Verschollensein des Ehemannes und zum Sorgerecht für die Kinder
- Deutschlernen im Selbststudium, Online-Deutschunterricht für andere Wartende, Unterricht der Kinder
- Berichterstattung unter Pseudonym in verschiedenen deutschen Medien
— 17 Monate Wartezeit —
13. August 2025: Verhaftung und Internierung der Familie durch die pakistanische Polizei wegen Ablauf der Visa für Pakistan; Abschiebung nach Kabul, Aufenthalt mit 5 Personen in einem Hotelzimmer, Hotel kontrolliert von Taliban
— 4 Monate Wartezeit —
3. Dezember 2025: Rückflug nach Islamabad mit von der Bundesregierung beschafften Kurzzeit-Visa für Pakistan
22. Dezember 2025: Erklärung des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Berlin:
- das Sicherheitsinterview kann nicht durchgeführt werden, solange der Verbleib des Ehemanns und Vaters ungeklärt ist
- die Visumanträge für die Kinder sind „schwebend unwirksam“, solange das alleinige Sorgerecht der Mutter nicht geklärt ist
22. Januar 2026: Ende der Gültigkeit der pakistanischen Visa
–> erneute Abschiebung nach Afghanistan?