Aufnahme nach Deutschland in der Praxis

die 39 jährige, OP-Krankenschwester und Fachärztin für Frauenheilkunde in Mazar-e-Sharif (Afghanistan), verheiratet mit einem Polizeioffizier

ehrenamtliche Tätigkeit für Frauengesundheit, Familienplanung und Umgang mit geschlechterbezogener Gewalt

vier Kinder: 18 / 12 / 7 / 6 Jahre

14. August 2021: Einnahme von Mazar-e-Sharif durch die Taliban, Verhaftung des Ehemannes, Verbleib unbekannt, Nachforschungen ergebnislos

August 2021 bis März 2024: Frau Rezaie überlebt mit ihren Kindern in verschiedenen Verstecken im ländlichen Gebiet südlich von Mazar-e-Sharif

12. Juli 2023: Aufnahmezusage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan (§ 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz)

 — 8 Monate Wartezeit — 

20. März 2024: Ankunft in Islamabad, Pakistan; Aufenthalt organisiert und begleitet von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

  • selbst finanzierte DNA-Tests zum Nachweis der leiblichen Mutterschaft für die vier Kinder
  • Erklärung des Onkels des Ehemannes zum Verschollensein des Ehemannes und zum Sorgerecht für die Kinder
  • Deutschlernen im Selbststudium, Online-Deutschunterricht für andere Wartende, Unterricht der Kinder
  • Berichterstattung unter Pseudonym in verschiedenen deutschen Medien

 — 17 Monate Wartezeit — 

13. August 2025: Verhaftung und Internierung der Familie durch die pakistanische Polizei wegen Ablauf der Visa für Pakistan; Abschiebung nach Kabul, Aufenthalt mit 5 Personen in einem Hotelzimmer, Hotel kontrolliert von Taliban

— 4 Monate Wartezeit —

3. Dezember 2025: Rückflug nach Islamabad mit von der Bundesregierung beschafften Kurzzeit-Visa für Pakistan

22. Dezember 2025: Erklärung des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Berlin:

  • das Sicherheitsinterview kann nicht durchgeführt werden, solange der Verbleib des Ehemanns und Vaters ungeklärt ist
  • die Visumanträge für die Kinder sind „schwebend unwirksam“, solange das alleinige Sorgerecht der Mutter nicht geklärt ist